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BfR, Bundesinstitut für Risikobewertung


Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde am 1. November 2002 als Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, BMVEL, errichtet.

Das Institut ist weisungsunabhängig in seinen wissenschaftlichen Bewertungen und in seiner Forschung. Es ist der nationale Partner der neuen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Standorte


An Standorten in Berlin-Dahlem, Berlin-Marienfelde und Dessau arbeiten rund 650 Beschäftigte – davon knapp 200 Wissenschaftler. Geplant ist eine Zusammenführung am Standort Marienfelde, wo Konferenzräume, hochmoderne Kommunikationstechnik und akkreditierte Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen, die internationale Standards erfüllen und die Voraussetzung für eine wissenschaftlich qualifizierte Risikobewertung und anspruchsvolle Risikokommunikation ermöglichen. Mit mehr als 400 Plätzen eignet sich der Hörsaal für öffentliche Anhörungen, Tagungen und Kongresse.

Budget


Das Budget des BfR liegt für das Jahr 2003 bei rund 40 Millionen EURO. Rund 7 Millionen EURO stehen für Forschungszwecke zur Verfügung. Das BfR verfügt über analytische und mikrobiologische Labors, darunter ein mikrobiologisches Labor der Sicherheitsstufe L3. Neben einer eigenen Versuchstierzucht verfügt das Institut über Isolierställe zur Haltung von Versuchstieren sowie über Einrichtungen zur Haltung und Schlachtung von Tieren sowie über eine eigene Lebensmitteltechnologie.

Arbeitsschwerpunkte


Arbeitsschwerpunkte sind

  • die mikrobiologische und stofflich-chemische Sicherheit und Bewertung von Lebensmitteln,
  • die Sicherheit von Stoffen (Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide)
  • sowie von ausgewählten Produkten (Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Textilien und Lebensmittelverpackungen)


und die Risikokommunikation.

Am BfR werden außerdem Ersatz- und Alternativmethoden zu Tierversuchen erarbeitet.

Künftige Struktur


Geplant ist eine Konzentration der Aufgaben in den Bereichen

  • Biologische Sicherheit (Lebensmittelsicherheit, Resistenzen bei Krankheitserregern und Ernährung) sowie
  • Chemisch-stoffliche Sicherheit (Stoffe, Bedarfsgegenstände und Produkte)

"Philosophie" der Risikobewertung


Den Bewertungen des BfR liegen zwei Schutzgüter zugrunde die Gesundheit des Verbrauchers (Gefahren/Risiken) und seine Wahlfreiheit (Irreführung/Täuschung).

Ziel ist


die kontinuierliche Optimierung des vorsorgenden Verbraucherschutzes auf der Basis wissenschaftlicher Bewertungen.

ende bfr-p

Mehr Informationen finden sie hier: www.bfr.bund.de
 

 


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